Mediation

Streitbeilegung ohne Gericht

Der Anwalt ist der Interessenvertreter seines Mandanten. Das ist gut und richtig. Doch gibt es nicht auch Situationen, in denen es besser wäre, einen Streit oder Konflikt mit anderen Mitteln, als mit Urteilen eines Gerichts zu lösen?

Ich habe mir diese Frage oft gestellt. Vor Jahren bin ich auf das Harvard-Konzept nach Fisher, Ury, Patton gestoßen. Dieses Konzept ist eine Methode für sachbezogenes Verhandeln und bildet die Grundlage des Mediationsverfahrens. Sachbezogenes Verhandeln bedeutet im Kern, die Menschen und ihre Probleme getrennt voneinander zu behandeln. Nicht die jeweilige Position soll im Vordergrund stehen, sondern die Interessen und Bedürfnisse. Es gilt, objektive Beurteilungskriterien anzuwenden, um Entscheidungsmöglichkeiten zum beiderseitigen Vorteil zu entwickeln (Win-Win-Strategie).

Das Mediationsverfahren ist ein Verfahren zur Konfliktlösung. Es ist kein Allheilmittel, aber doch eine wirksame Methode, um persönliche Kontakte und Geschäftsbeziehungen zu erhalten. Eine Mediation kann Geld, Zeit und Nerven der Konfliktparteien sparen und ist gegenüber einem Gerichtsverfahren schnell verfügbar. Ein wertschätzender und respektvoller Umgang mit anderen Menschen und deren Konflikten sind mit besonders wichtig.

Im Jahr 2008 habe ich eine nebenberufliche Ausbildung zum Mediator absolviert und war seitdem in zahlreichen Mediationsverfahren tätig. Ich bin Mitglied beim Bundesverband Mediation (BM) und wurde vom Bundesverband Mediation als Mediator lizensiert.

Ich biete Mediationen vornehmlich bei Konflikten an, die einen Bezug zu meinen juristischen Fachgebieten Baurecht, Immobilienrecht und Mietrecht haben. Aber auch bei Trennung und Scheidung ist die Mediation eine gute und im Ergebnis preiswerte Alternative zum Rechtsstreit, insbesondere bei der Vermögensauseinandersetzung.

Weitere Informationen zum Mediationsverfahren finden Sie hier:

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