Verfahrensablauf u.a.

Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung und Konfliktlösung. Der Mediator ist ein neutraler Vermittler zwischen den Konfliktparteien. Im Vordergrund eines Mediationsverfahrens stehen die Interessen und Bedürfnisse der Parteien und nicht die gerichtliche Bewertung von Anspruchsgrundlagen.     

Ziele des Mediationsverfahrens 

Die Ziele des Mediationsverfahrens bestehen darin, mit den Konfliktparteien eine konstruktive, zukunftsorientierte, tragfähige und nachhaltige Konfliktlösung zu finden, die mit einem sachlichen und persönlichen Gewinn für die Konfliktparteien einhergeht. 

Um dieses Ziel zu erreichen, ist das Verfahren in mehrere Phasen strukturiert und bedient sich wichtiger Prinzipien, auf deren Einhaltung der Mediator als unparteilicher Dritter besonderen Wert legt. 

Phasen der Mediation

Das Mediationsverfahren unterteilt sich in 5 verschiedene Phasen, die ineinander übergehen und mit unterschiedlicher Gewichtung durchlaufen werden. 

I. Erläuterung des Verfahrens, Klärung der Erwartungen und Einigung auf Grundregeln 

Worum geht es, was sind die Erwartungen? Zu Beginn einer Mediation wird der Mediator den Verfahrensablauf erläutern und die Erwartungen der Konfliktparteien in Erfahrung bringen. Die Eignung des Mediationsverfahrens für die Konfliktlösung ist zu klären.    

Was sind die Grundregeln? Der Mediator erläutert die Prinzipien der Mediation, wie  Eigenverantwortung, Offenheit, Vertraulichkeit und Freiwilligkeit, beantwortet alle sonstigen Fragen und legt den Konfliktparteien nahe, sich auf bestimmte Gesprächs- und Verhaltensregeln zu einigen. 

Sind diese Voraussetzungen geklärt, schließen die Parteien eine in der Regel schriftliche Mediationsvereinbarung ab und verständigen sich über die Kosten des Verfahrens.   

II. Aufstellung der Themen und des Sachverhalts

Welche Themen sollen besprochen werden? In dieser Phase werden die Themen, die Gegenstand der Mediation sein sollen, gesammelt und bewertet. Es werden erste Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede zwischen den Konfliktparteien herausgearbeitet. Eine Themensammlung wird erstellt. Die Reihenfolge der Bearbeitung der Themen wird festgelegt. 

Was sind die relevanten Informationen, Daten und Fakten? Die Konfliktparteien können nur dann selbständig und sicher verhandeln und faire Lösungen erarbeiten, wenn sie über die erforderlichen Informationen zum Sachverhalt verfügen. Stehen die Themen fest, werden die Konfliktparteien angehalten, die zur Lösung erforderlichen Unterlagen, Daten und Fakten zu beschaffen.  

III. Ermittlung der Interessen und Bedürfnisse 

Worum geht es jedem? Nur wenn jeder weiß, worum es dem anderen geht, können die Parteien gemeinsam eine Lösung erarbeiten, die für jeden von ihnen fair und gut ist. Offenes Reden und offenes Zuhören führen zu wechselseitigem Verstehen. Es werden die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien ermittelt, vor deshalb, um das gegenseitige Verständnis für die Lage der anderen Seite zu fördern. Im Vordergrund steht der Blick in die Zukunft und die Eröffnung neuer Sichtweisen. 

IV. Finden von Lösungsmöglichkeiten 

Welche Lösungen des Problems gibt es? In dieser Phase steht das kreative Entwickeln von Optionen (brain-storming) im Vordergrund.  Alle Ideen und Optionen der jeweiligen Konfliktpartei werden aufgelistet und im Dialog bewertet. Es gilt nun, aus den möglichen Optionen diejenige auszusuchen, die zu jener Lösung führt, mit der die Konfliktparteien gut leben können, die fair, dauerhaft und realistisch ist.

V. Abschluss einer Mediationsvereinbarung  

Die erfolgreiche Mediation findet ihren Abschluss in der schriftlichen Vereinbarung. Die Konfliktparteien sind angehalten, zusätzlichen Rat von externen Anwälten oder Steuerberatern einzuholen, um die beabsichtigte Mediationsvereinbarung zu überprüfen.

Prinzipien der Mediation

Um ein erfolgreiches Mediationsverfahren gestalten zu können, ist es wichtig, sich auf Grundregeln bei der Kommunikation zu verständigen.  

  • Eigenverantwortung und Autonomie

In einer Mediation werden die Konfliktparteien durch den Mediator angeleitet, eigenverantwortlich eine schnelle, flexible und kostengünstige Lösung für den Konflikt zu erarbeiten, die für alle Parteien zufrieden stellend ist. Der Mediator ist verantwortlich für die Steuerung der Kommunikation und die Vermittlung im Verhandlungs- und Einigungsprozess. Für die Inhalte und Erarbeitung der Lösungsvorschläge sind die Konfliktparteien verantwortlich. Der Mediator selbst unterbreitet keine eigenen Lösungsvorschläge und besitzt auch keine Entscheidungskompetenz.

  • Offenheit und Informiertheit

Da ein Hauptaugenmerk auf der Eigenverantwortung der Konfliktparteien liegt, ist es von großer Bedeutung, dass die Konfliktparteien alle Tatsachen und Details offen legen, die für die Konfliktlösung wichtig sind. Alle beteiligten Parteien müssen über alles informiert sein, was für die Lösung des Konflikts notwendig ist. Des Weiteren sind die Konfliktparteien dazu angehalten, Detailfragen ggf. mithilfe eines externen Experten zu klären.

  • Neutralität und Allparteilichkeit

Der Mediator steht auf keiner Seite der Konfliktparteien und ist absolut neutral und allparteilich. Er trägt Sorge dafür, dass die Interessen und Befindlichkeiten aller Konfliktparteien Raum und Berücksichtigung in den einzelnen Phasen der Mediation finden.

  • Freiwilligkeit

Die Teilnahme an einer Mediation kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen und jederzeit  ohne Begründung von den beteiligten Parteien abgebrochen werden.

  • Vertraulichkeit

Alle im Rahmen einer Mediation dargelegten, besprochenen und verhandelten Fakten unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten und dürfen auch in Gerichtsverfahren nicht verwendet werden. Diese Vertraulichkeit wird im Vertrag verbindlich festgehalten und kann nur bei beiderseitigem Einverständnis der Parteien aufgehoben werden.

Kosten des Mediationsverfahrens 

Für die Durchführung des Mediationsverfahrens wird in der Regel ein Stundenhonorar vereinbart, das mit dem Abschluss der Mediationsvereinbarung endgültig festgelegt wird. In den meisten Fällen teilen sich die Konfliktparteien das Stundenhonorar je zur Hälfte. Bei einer Einigung unter Mitwirkung des Mediators kommt eine Einigungsgebühr hinzu.   

Gesetzliche Grundlagen  

In Umsetzung der Europäischen Mediationsrichtlinie (Richtlinie 2008/52/EG vom 21.05.2008, ABl. L. 136 vom 24.5.2008, S. 3) ist am 26. Juli 2012 das Mediationsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Das Mediationsgesetz regelt nur wesentliche Grundsätze und lässt den Beteiligten eines Mediationsverfahrens einen großen Gestaltungsspielraum.